Gesetzesartikel
Art. 24 Dublin-III-VO: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 24 Dublin-III-VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchende kehren nach Ablehnung in Deutschland illegal in die Schweiz zurück: Zuständigkeit bleibt bei Deutschland, Wegweisung nach Art. 64a Abs. 1 AIG rechtmässig (Dublin-III-VO)
- Asylsuchender behauptet Minderjährigkeit, doch medizinische Altersabklärung ergibt Mindestalter von 19 Jahren: Nichteintreten auf Asylgesuch nach Dublin-III-VO und Wegweisung nach Kroatien rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit psychischen Problemen wird nach Frankreich überstellt: Keine systemischen Mängel im französischen Asylsystem, Selbsteintritt der Schweiz nicht geboten (Art. 29a Abs. 3 AsylV1)
- Asylsuchender aus dem Iran stellt in Slowenien Asylantrag, dann in der Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Sloweniens, gesundheitliche Einwände reichen nicht für Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.