Gesetzesartikel
Art. 23 VEP – Wegfall der Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht
4 Entscheide, in denen Art. 23 VEP eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Slowakischer Selbständiger mit langjähriger Sozialhilfeabhängigkeit verliert Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA: Keine existenzsichernde Geschäftstätigkeit nachgewiesen (Art. 12 Abs. 1 Anhang I FZA)
- Serbischer Staatsangehöriger verliert Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA wegen Scheinehe mit slowenischer Staatsangehöriger: Widerruf rechtmäßig und verhältnismässig (Art. 62 lit. d AIG)
- Deutscher Langzeitarbeitsloser verliert Aufenthaltsrecht: Praktika begründen keine Arbeitnehmereigenschaft, kein Verbleiberecht bei verhaltensbedingter Kündigung (Art. 6 Anhang I FZA)
- Widerruf der Aufenthaltsbewilligung nach Trennung: Kein Recht auf Verbleib zur Ausbildung trotz Ibrahim/Teixeira-Rechtsprechung (Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.