Gesetzesartikel
Art. 22a VwVG – Stillstand der Fristen
4 Entscheide, in denen Art. 22a VwVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Akkreditierungsstelle verlangt vor Begutachtung ausdrückliche Zustimmung zu unverbindlicher Kostenschätzung: Überspitzter Formalismus als Rechtsverweigerung (Art. 29 Abs. 1 BV)
- Zivildienstpflichtiger erscheint nicht zum Vorstellungsgespräch beim Einsatzbetrieb: Disziplinarbusse wegen vorsätzlichen Zivildienstversäumnisses bestätigt (Art. 73 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 ZDG)
- Bulgarischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Altersrente: Beitragspflichtiges Einkommen 2010/2011 korrekt auf Grundlage von Taggeldern berechnet (Art. 5 Abs. 4 AHVG)
- Beschwerdefriststillstand: "Ostern" bedeutet nur Ostersonntag, nicht Ostermontag oder Karfreitag (Art. 38 Abs. 4 lit. a ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.