Gesetzesartikel
Art. 213 SchKG – Verrechnung: Zulässigkeit
5 Entscheide, in denen Art. 213 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mehrwertsteuer im Nachlassverfahren: Vorsteuerkorrektur bei Dividenden und Verrechnung mit Steuerforderung (Art. 40, 44 Abs. 2, 60, 69 Abs. 2 aMWSTG)
- Vorzeitige Tilgung vor Konkurseröffnung: Kein Bereicherungsanspruch ohne rechtskräftigen Kollokationsplan (Art. 62 OR)
- Aktienrechtliche Verantwortlichkeit: Aktivlegitimation trotz materieller Zweifel an Forderung, Verrechnungseinrede beschränkt auf Gesamtschaden (Art. 120, 757 OR)
- Mieter will Mietkaution mit Nachkonkursmieten verrechnen: Verbot gemäss Art. 213 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG, da Forderung vor Konkurs entstand (Art. 257e Abs. 1 OR)
- Gültigkeit der Vertretung bei Interessenkonflikt und Qualifikation als Verrechnung oder Erfüllungssurrogat (Art. 33 OR, Art. 718a OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.