Gesetzesartikel
Art. 2 StHG – Vorgeschriebene direkte Steuern
4 Entscheide, in denen Art. 2 StHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eheleute mit Grundstücken im Kanton Thurgau verlangen Ertragswertbewertung in Zürich für Steuerausscheidung: Abstellung auf Liegenschaftskanton entspricht Verfassung (Art. 127 Abs. 1–3 BV, Art. 14 Abs. 1–2 StHG)
- Verein mit Immobilien in 19 Kantonen: Interkantonale Kapitalsteuerausscheidung nach objektmässiger Zuweisung der Liegenschaften und repartitionsquotenmässiger Verlegung der Schulden (Art. 127 Abs. 3 BV)
- Kanton Basel-Landschaft senkt Umrechnungssätze für Eigenmietwert: Durchschnittswert von 60,1 % verletzt verfassungsrechtliche Untergrenze von 60 % im Einzelfall (Art. 8 Abs. 1 BV)
- Kanton Basel-Landschaft senkt Umrechnungssätze für Eigenmietwert: Durchschnitt von 60,1 % verletzt Rechtsgleichheitsgebot, da zahlreiche Einzelfälle unter 60 % liegen (Art. 8 Abs. 1 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.