Gesetzesartikel
Art. 2 NSV – Bestandteile der Nationalstrassen
4 Entscheide, in denen Art. 2 NSV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bauvorhaben mit weitreichendem Umbau eines Autobahnanschlusses und einer Hochbrücke erfordert bundesrechtliches Plangenehmigungsverfahren nach NSG und NSV (Art. 6, 21 Abs. 1, 26 Abs. 1 NSG; Art. 2, 30 NSV)
- WWF klagt gegen Plangenehmigung für drei Strassenabwasserbehandlungsanlagen auf Nationalstrasse St. Gallen: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, Standortwahl und Ersatzmassnahmen rechtmässig (Art. 26 Abs. 1 NSG)
- Beschwerde gegen Plangenehmigung für Vollanschluss Alpnach Süd abgewiesen: Lärmschutzmassnahmen sind verhältnismässig, Entschädigungsforderung des Beschwerdeführers 1 scheitert am Fehlen der Spezialität (Art. 684 ZGB)
- Raststättenbetreiberin verlangt Entschädigung wegen Überlastung durch Autobahnbaustelle: Übermässige Zufahrtsbehinderung und Umsatzeinbusse von 35 Prozent rechtfertigen grundsätzliche Entschädigungspflicht (Art. 679a ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.