Gesetzesartikel
Art. 2 GAV: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 2 GAV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Fassadenbau-Betrieb mit prägender Tätigkeit bei verputzten und kompakten Fassaden untersteht weiterhin dem GAV FAR trotz Konkurrenz mit GAV VRM Maler-Gipser (Art. 2 Abs. 4 lit. d AVE)
- Reines Transportunternehmen erbringt Leistungen für das Baugewerbe: Unterstellung unter den GAV FAR verneint, da Transportgewerbe eigenständige Branche ist (Art. 2 Abs. 4 lit. a AVE)
- Unterstellung des Betriebsteils 'Erdsondenbohrungen' unter GAV FAR: Klagelegitimation der Stiftung bejaht, Beitragspflicht bestätigt (Art. 2 Abs. 4 lit. a AVE GAV FAR)
- Vater mit Kindern aus zwei Ehen: Höhere Kinderzulage für erstes Kind im neuen Haushalt (Art. 3 Abs. 2 FamZG; Ziff. 103 GAV SBB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.