Gesetzesartikel
Art. 2 BehiG – Begriffe
4 Entscheide, in denen Art. 2 BehiG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Studierender mit kognitiver Behinderung beantragt Assistenz für administrative Studienaufgaben an der ETH Zürich: Anspruch verneint, weil Assistenz zu unzulässiger Herabsetzung der fachlichen Anforderungen führen würde (Art. 2 Abs. 5 lit. a BehiG)
- Blindheit seit 60 Jahren reicht nicht für steuerlichen Abzug sämtlicher Heimkosten: Kausalität zwischen Behinderung und Heimeintritt fehlt bei nur zehn Tagen Pflegebedarf von mindestens 60 Minuten pro Tag (Art. 2 Abs. 1 BehiG)
- Ehepaar beantragt Abzug von Fr. 18'474 für behinderungsbedingtes Schwimmbad: Vorinstanz prüfte Unzumutbarkeit des externen Besuchs unzureichend, Bundesgericht weist Sache zurück (Art. 33 Abs. 1 lit. h bis DBG)
- SBB-Fernverkehrszüge: Zusammenlegung von Rollstuhlbereich und Verpflegungszone im Speisewagen-Unterdeck ist keine Behindertendiskriminierung (Art. 2 BehiG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.