Gesetzesartikel
Art. 186 DBG – Steuerbetrug
4 Entscheide, in denen Art. 186 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtige Gesellschaften verlangen Zustellung der Akten an ihren Anwalt im Hinterziehungsverfahren: Kein gesetzlicher oder verfassungsrechtlicher Anspruch auf Aktenzustellung (Art. 114 DBG)
- Staatsanwaltschaft klagt gegen Steuerbetrug nach rechtskräftiger Busse für Steuerhinterziehung: Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots mangels Täteridentität zwischen juristischer und natürlicher Person (Art. 11 StPO)
- Alleinaktionär bucht fiktive EDV-Rechnung über CHF 553'759.-- und Luxusuhren als Geschäftsaufwand: Steuerbetrug und ungetreue Geschäftsbesorgung festgestellt (Art. 186 Abs. 1 DBG)
- Internationale Amtshilfe USA: Gruppenanfrage ohne Namensnennung zulässig, Betrugsvorwurf bejaht (Art. 26 DBA-USA 96)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.