Gesetzesartikel
Art. 185 StPO – Ausarbeitung des Gutachtens
4 Entscheide, in denen Art. 185 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Untersuchungshaft wegen bandenmässiger Raubüberfälle: Gehörsverletzung bei Risikoeinschätzung durch FFA-Bericht wird nachträglich geheilt, Haft bleibt rechtmässig (Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO)
- Beschuldigter verlangt Anwesenheit seines Verteidigers bei psychiatrischer Exploration: Kein gesetzlicher oder grundrechtlicher Anspruch, Beschwerde abgewiesen (Art. 147 Abs. 1 StPO)
- Beschwerde gegen stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 Abs. 1 StGB: Unzulässige Delegation des psychiatrischen Gutachtens verneint, obwohl Gutachter nur 30 Minuten an 4,75 Stunden Untersuchung teilnahm (Art. 184 Abs. 1 StPO)
- Sachverständiger zieht PPD-Akten selbstständig ein: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Vorinstanz, Aufhebung zur Nachbesserung (Art. 185 Abs. 3 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.