Gesetzesartikel
Art. 18 AHVG – Rentenberechtigung
4 Entscheide, in denen Art. 18 AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland verlangt Anrechnung der Beitragszeiten ihres in der Schweiz erwerbstätigen Ex-Ehegatten für ihre Altersrente: Keine Übertragung der Versicherteneigenschaft (Art. 1a Abs. 1 AHVG)
- Israelischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Altersrente: Rentenanspruch abgelehnt, weil Wohnsitz weder in der Schweiz noch in Israel (Art. 18 Abs. 2 AHVG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Kosovo beantragt Altersrente: Kein Anspruch mangels zwischenstaatlichem Abkommen und fehlendem Wohnsitz in der Schweiz (Art. 18 Abs. 2 AHVG)
- Witwenrente für Kosovarin mit behaupteter serbischer Doppelstaatsbürgerschaft: Kein rechtsgenügender Nachweis, Anspruch ab 1. November 2012 verneint (Art. 18 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.