Gesetzesartikel
Art. 17 StGB – Rechtfertigender Notstand
4 Entscheide, in denen Art. 17 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Fahrer überschreitet in Deutschland Geschwindigkeit um 43 km/h: Sicherungsentzug des Schweizer Führerausweises für zwei Jahre rechtmässig (Art. 16c SVG)
- Helferin fördert rechtswidrige Einreise eines Asylbewerbers nach Dublin-Überstellung nach Italien: Notstandshilfe entfällt mangels absoluter Subsidiarität (Art. 116 Abs. 1 lit. a i.V.m. Abs. 2 AlG)
- Privatkläger rügt Einstellung des Verfahrens wegen heimlicher Videoaufnahme: Staatsanwaltschaft verletzt Grundsatz "in dubio pro duriore", Verfahren muss fortgeführt werden (Art. 319 Abs. 1 lit. c StPO)
- Beschuldigter verursacht Suizid-Frontalzusammenstoss mit tödlichem Ausgang: dringender Tatverdacht einer eventualvorsätzlichen Tötung trotz psychiatrischem Gutachten zur Schuldunfähigkeit bejaht (Art. 221 Abs. 1 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.