Gesetzesartikel
Art. 17 Dublin-III: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 17 Dublin-III eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender aus Afghanistan hatte in Bulgarien Asyl beantragt: Dublin-Überstellung nach Bulgarien zulässig, da keine systemischen Mängel und kein individuelles Überstellungshindernis nach Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Burundi wird nach Kroatien zurückgeschickt: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit rechtmäßig, keine systemischen Mängel im kroatischen Asylsystem (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan wird nach Italien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan nach Einreise mit Schengen-Visum nach Frankreich: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Frankreichs, Konversionsfluchtgründe als unglaubwürdig verworfen (Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 2 Dublin-III-VO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.