Gesetzesartikel
Art. 17 DSG – Ausnahmen
5 Entscheide, in denen Art. 17 DSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eidgenössische Steuerverwaltung muss Drittpersonen bei Amtshilfe nicht generell vorab informieren: Spezialgesetzliche Grundlage nach Art. 4 Abs. 3 StAhiG entbindet von Informationspflicht nach Art. 18a Abs. 4 lit. a DSG
- Kanton Aargau beantragt Einsicht in Kartellverfahrensakten zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen: Amtshilfe nach Art. 19 Abs. 1 lit. a DSG zulässig, obwohl Sanktionsverfügung noch nicht rechtskräftig ist
- Flugplatz Buochs: Zeitliche Beschränkung des Instrumentalabflugverfahrens SID WIL 1A zur Lärmminderung ist unverhältnismässig (Art. 11 Abs. 1 USG)
- Emissionsgemeinschaften und Grossimporteure wehren sich gegen Veröffentlichung ihrer CO2-Vollzugsresultate 2014: Zugang nach Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) wird bestätigt
- FINMA führt Watchlist mit Verdachtsdaten über ehemaligen UBS-Kader: Persönlichkeitsprofil ohne formellgesetzliche Grundlage unwirksam (Art. 13 Abs. 2 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.