Gesetzesartikel
Art. 16 EntG – Im allgemeinen
4 Entscheide, in denen Art. 16 EntG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümer wehren sich gegen Personaldienstbarkeit zugunsten der Gemeinde für öffentlichen Fuss- und Fahrweg: Verhältnismässigkeit und Grundbuchfähigkeit bejaht (Art. 5 Abs. 2 BV, Art. 781 ZGB)
- Grundeigentümerin erhält Enteignungsentschädigung für direkten Überflug durch Flugzeuge in 265 m Höhe: Überflugkorridor von 0.5° und bedrohliche Wirkung rechtfertigen Anspruch (Art. 16 EntG)
- Eigentümerin rügt Lärm, Erschütterungen und Strahlung beim Doppelspurausbau Goldach–Rorschach: Plangenehmigung bestätigt, da alle Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 8 Abs. 1 LSV)
- Enteignungsentschädigung für direkten Überflug: Minderwert des ganzen Grundstücks, Ausnahme bei Grossparzellen, Modell ESchK bestätigt (Art. 16 EntG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.