Gesetzesartikel
Art. 15b SVG – Definitiver Führerausweis
4 Entscheide, in denen Art. 15b SVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Neulenker verursacht zwei Verkehrsunfälle innerhalb von drei Monaten: Verfall des Führerausweises auf Probe trotz fehlender Rechtskraft des ersten Entzugsentscheids (Art. 15a Abs. 4 SVG)
- Fahrschule verlangt Ersatz für Schäden an ihrem Fahrzeug nach Unfall während Führerprüfung: Staatshaftung des Kantons verneint, da Kanton nicht als Halter im Sinne von Art. 58 SVG gilt (Art. 75 KV/AG)
- Führerausweis auf Probe: Dreifacher Verstoss innerhalb von vier Jahren führt zu zwölfmonatigem Entzug trotz Spezialregelung für Probezeit (Art. 15a SVG)
- Führerlaubnisinhaber lenkt nach Ablauf der Probezeit ohne definitiven Ausweis: Strafrechtliche Verurteilung nach Art. 95 Abs. 2 SVG aufgehoben, weil Behörde zu Unrecht untätig blieb (Art. 95 Abs. 2 SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.