Gesetzesartikel
Art. 155 IPRG – Umfang
4 Entscheide, in denen Art. 155 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aktienkaufvertrag zwischen Gesellschaften aus Britischen Jungferninseln und Vereinigten Arabischen Emiraten: Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten St. Gallen unwirksam wegen fehlender Vertretungsmacht (Art. 5 IPRG)
- Aufsichtsrat lettischer Firma wegen Persönlichkeitsverletzung verklagt: Passivlegitimation mangels konkreter Pflichtverletzung ungeklärt, Rückweisung (Art. 28 ZGB)
- Portugiesische Konkursmasse bleibt in Schweizer Schiedsverfahren parteifähig: Insolvenz suspendiert nur Wirksamkeit der Klausel, nicht Rechtsfähigkeit (Art. 154, 178 Abs. 2 IPRG)
- Arrest gegen Republik Usbekistan aufgehoben: Selbständige Rechtspersönlichkeit usbekischer Einrichtung nach IPRG glaubhaft gemacht (Art. 278 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.