Gesetzesartikel
Art. 151 ZGB: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 151 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehefrau verlangt Scheidungsrente trotz zehnjähriger wirtschaftlicher Unabhängigkeit während der Trennungszeit: Anspruch entfällt, da kein wirtschaftlicher Nachteil durch die Scheidung (Art. 151 Abs. 1 ZGB); Lottogewinn aus Errungenschaft finanziert – gilt als Ersatzanschaffung (Art. 197 Abs. 2 Ziff. 5 ZGB)
- Erwachsener wird im Alter von 35 Jahren adoptiert und beantragt später Namensänderung: Berufliche Unannehmlichkeiten reichen nicht aus, Beibehaltung des Geburtsnamens abgelehnt (Art. 30 Abs. 1 ZGB)
- Vater klagt gegen Unterhaltsverpflichtung der Mutter für Tochter: Zumutbarkeit einer 70-Prozent-Erwerbstätigkeit bei alternierender Obhut und ADHS-Diagnose des Kindes bestätigt (Art. 276 Abs. 2 ZGB)
- Vater klagt auf Abänderung des Kindesunterhalts nach Geburt eines weiteren Kindes durch Ex-Partnerin: 40-Prozent-Erwerbstätigkeit der Mutter als unzureichend angesehen, Rückweisung an Vorinstanz (Art. 276 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.