Gesetzesartikel
Art. 15 StPO – Polizei
4 Entscheide, in denen Art. 15 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kanton Luzern führt automatische Fahrzeugfahndung und polizeiliche Analysesysteme ein: Gesetzesbestimmungen zur AFV und zum Informationssystem-Verbund werden aufgehoben, da sie keine ausreichende gesetzliche Grundlage und Verhältnismässigkeit bieten (Art. 13 Abs. 2 BV, Art. 36 BV, Art. 8 EMRK)
- Fahrer weigert sich bei Polizeikontrolle am 10. August 2016 gegen Drogenschnelltest: Vereitelung von Fahrunfähigkeitsfeststellung nach Art. 91a Abs. 1 SVG rechtmäßig, Beschwerde abgewiesen (Art. 91a Abs. 1 SVG)
- Bundespolizist reist trotz Weisungsverbot privat nach (...) und nimmt dort dienstliche Termine wahr: Ordentliche Kündigung wegen schwerer Treue- und Weisungsverletzung (Art. 10 Abs. 3 Bst. a BPG)
- Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft delegiert Erlass von Übertretungsstrafbefehlen an Untersuchungsbeauftragten: Ungültigkeit wegen fehlender gesetzlicher Grundlage (Art. 17 Abs. 1 und Art. 311 Abs. 1 Satz 2 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.