Gesetzesartikel
Art. 15 IPRG – Ausnahmeklausel
4 Entscheide, in denen Art. 15 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Wunscheltern aus der Schweiz nutzen Leihmutterschaft in Georgien: Eintragung der georgischen Geburtsurkunde im Schweizer Personenstandsregister abgelehnt, weil schweizerisches Recht anwendbar ist und die Leihmutter als rechtliche Mutter gilt (Art. 252 Abs. 1 ZGB)
- Wunscheltern beantragen Eintragung ihrer genetischen Elternschaft nach georgischer Leihmutterschaft: Keine Anerkennung der Wunschmutter wegen mater semper certa est nach schweizerischem Recht (Art. 252 Abs. 1 ZGB)
- Französische Eheleute mit Schweizer Pensionskassenguthaben: Ergänzung des französischen Scheidungsurteils abgelehnt, da Vorsorgeansprüche bereits berücksichtigt (Art. 122 ZGB)
- Aufsichtsrat lettischer Firma wegen Persönlichkeitsverletzung verklagt: Passivlegitimation mangels konkreter Pflichtverletzung ungeklärt, Rückweisung (Art. 28 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.