Gesetzesartikel
Art. 15 AVIV – Abklärung der Vermittlungsfähigkeit von Behinderten
4 Entscheide, in denen Art. 15 AVIV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitslosenkasse zieht Taggelder zurück, nachdem IV-Stelle Vorbescheid erlässt: Vorleistungspflicht endet erst mit rechtskräftiger Verfügung, nicht mit Vorbescheid oder interner Mitteilung (Art. 70 Abs. 2 lit. b ATSG)
- Versicherte beansprucht Invalidenleistungen von früherer Pensionskasse: Arbeitsunfähigkeit trat erst nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses ein, Leistungszuständigkeit liegt bei Auffangeinrichtung (Art. 23 lit. a BVG)
- Anpassung des versicherten Verdienstes bei IV-Vorbescheid: SECO-Beschwerde abgewiesen, Verfügung erforderlich (Art. 40b AVIV)
- Arbeitsloser erhält rückwirkend volles Krankentaggeld einer privaten Kollektivversicherung nach VVG: Rückforderung der zuvor ausgerichteten Arbeitslosenentschädigung zulässig (Art. 95 Abs. 1 AVIG i.V.m. Art. 25 Abs. 1 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.