Gesetzesartikel
Art. 147 OR – Erlöschen der Solidarschuld
4 Entscheide, in denen Art. 147 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bankkunde verlangt Erstattung unrechtmässiger Abverfügungen: Zinsanspruch vollständig getilgt durch Zahlung Dritter aufgrund von unechter Solidarität (Art. 51 OR)
- Geschäftsführer haftet persönlich und solidarisch für Mietforderungen der von ihm kontrollierten Gesellschaft: kumulative Schuldübernahme statt Bürgschaft (Art. 147 OR)
- BVG-Experte haftet für unterlassene Prüfung einer Bankgarantie; Dispositiv zur Solidarschuld korrigiert (Art. 52 Abs. 1, Art. 56a Abs. 1 BVG)
- Übertragung der Miete eines Freizeitparks: Übertragender Mieter haftet solidarisch, keine Befreiung durch Vergleich (Art. 263 Abs. 4 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.