Gesetzesartikel
Art. 142 ZGB: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 142 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Örtliche Zuständigkeit bei Vorsorgeausgleich: Scheidungskanton zuständig für Vorfrage der Barauszahlung (Art. 25a FZG, Art. 73 Abs. 3 BVG)
- Ehegatte hat Feststellungsinteresse an Ungültigkeit von Vorbezug für Wohneigentum wegen fehlender Zustimmung (Art. 30c Abs. 5 BVG)
- Anerkennung US-Scheidungsurteil: Vorsorgeausgleich ohne Pensionskassenbestätigung nur als Teilungsschlüssel, Berechnung durch Schweizer Gericht (Art. 141 Abs. 1 ZGB, Art. 73 BVG)
- Scheidungsrechtliche Teilung von Freizügigkeitsguthaben: Sachliche Zuständigkeit des Sozialversicherungsgerichts bejaht (Art. 25a FZG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.