Gesetzesartikel
Art. 141 ZGB: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 141 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Scheidungsgericht ordnet Vorsorgeausgleich bei Invalidität an: Vollzug durch Vorsorgegericht trotz falscher Normenanwendung geboten (Art. 122, 124 ZGB; Art. 22b FZG)
- Versicherungsgericht darf Vergleich über Durchführung der Pensionskassenteilung genehmigen, nicht aber güterrechtliche Wohnrechtsregelungen (Art. 141 Abs. 1 ZGB)
- Anerkennung US-Scheidungsurteil: Vorsorgeausgleich ohne Pensionskassenbestätigung nur als Teilungsschlüssel, Berechnung durch Schweizer Gericht (Art. 141 Abs. 1 ZGB, Art. 73 BVG)
- Scheidungsrechtliche Teilung von Freizügigkeitsguthaben: Sachliche Zuständigkeit des Sozialversicherungsgerichts bejaht (Art. 25a FZG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.