Gesetzesartikel
Art. 13 GlG: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 13 GlG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mann bewirbt sich als Fahrer ADR/SDR für Friedensmission im Kosovo: Ablehnung wegen fehlender Rekrutenschule nicht als geschlechtsspezifische Diskriminierung qualifiziert (Art. 3 Abs. 1 GlG)
- Diplomatin wird nicht befördert: Fehlendes dienstliches Bedürfnis wegen begrenzter Stellen im 2. Funktionsband rechtfertigt Nichtbeförderung (Art. 30 Abs. 1 VBPV-EDA)
- Bewerber um Zeitmilitärstelle behauptet diskriminierende Nichtanstellung wegen Homosexualität: Anspruch auf Entschädigung entfällt, weil keine geschlechtsspezifische Benachteiligung geltend gemacht wird (Art. 13 Abs. 2 GlG)
- Bewerber klagt gegen Nichtzulassung zum diplomatischen Concours mit Geschlechterdiskriminierungsverdacht: Feststellungsbegehren zulässig, aber Beweis für Diskriminierung nicht erbracht (Art. 3 GlG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.