Gesetzesartikel
Art. 129 BV – Steuerharmonisierung
4 Entscheide, in denen Art. 129 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kapitalgesellschaft verkauft Stockwerkseigentumseinheiten an Aktionär: wirtschaftliche Handänderung liegt vor, Handänderungssteuer fällig (Art. 8 Abs. 1 GKStG/GR)
- Steuerpflichtiger erhält rechtswidrigen Bonus, wird aber im Strafverfahren freigesprochen: Bonus bleibt steuerbar, da keine neutralisierende Rückzahlungspflicht besteht (Art. 16 Abs. 1 DBG)
- Kapitalleistung aus Vorsorge nach Kantonswechsel: Zuständigkeit des Fälligkeitskantons für DBG, aber Verjährung durch Meldung des Zuzugskantons unterbrochen (Art. 216 Abs. 1 DBG 1990)
- Steueraufschub bei Erbvorbezug nach Ersatzbeschaffung: Keine kantonale Mindesthaltedauer für lückenlose Aufschubkette (Art. 12 Abs. 3 StHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.