Gesetzesartikel
Art. 125 StGB – Fahrlässige Körperverletzung
4 Entscheide, in denen Art. 125 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Fahrlässige Körperverletzung im Strassenverkehr: Haftungsquote von 100 % mangels Begründung und Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Parteientschädigung (Art. 125 Abs. 1 StGB)
- Beschwerdeführerin beantragt Revision eines Strafbefehls wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung mit neuem unfallanalytischen Gutachten: Gutachten wird als nicht erheblich beurteilt, Revision abgewiesen (Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO)
- Reiterin verliert beide Unterschenkel bei Unfall mit Traktor: Einstellung des Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung bestätigt, da Vorhersehbarkeit und Sorgfaltspflichtverletzung fehlen (Art. 125 StGB, Art. 26 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 1 SVG)
- HIV-Übertragung durch ungeschützten Sex: Keine automatische lebensgefährliche schwere Körperverletzung mehr, Sache zurückgewiesen (Art. 122 Abs. 1 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.