Gesetzesartikel
Art. 12 SchlT: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 12 SchlT eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aussereheliches Kind aus der Zeit vor 1978 mit Zahlvaterschaft klagt auf Herabsetzung: Kein rechtliches Kindesverhältnis, daher keine Aktivlegitimation zur Herabsetzungsklage (Art. 522 ZGB)
- Vater beantragt alleinige elterliche Sorge und umfassendes Besuchsrecht nach Unterbringung der Tochter in Heilpädagogikzentrum: Beschwerde mangels ausreichender Begründung und fehlendem Anfechtungsobjekt abgewiesen (Art. 298d ZGB)
- Ehepaar vereinbart vor Scheidung alleinige elterliche Sorge der Mutter; nach Rechtsänderung bleibt Beschwerdeführer bei Vereinbarung, Beschwerde abgewiesen (Art. 133 Abs. 2 ZGB)
- Vater beantragt gemeinsame elterliche Sorge, obwohl Tochter ihn seit 16 Monaten nicht kennt und Mutter jede Kooperation verweigert: Alleinsorge der Mutter bleibt bestehen (Art. 298b Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.