Gesetzesartikel
Art. 12 BGFA – Berufsregeln
6 Entscheide, in denen Art. 12 BGFA eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schuldnerin bestreitet provisorische Rechtsöffnung für Darlehenszinsen: Zinsfälligkeit unabhängig von Kündigung, Abtretungsumfang nicht glaubhaft bestritten (Art. 67 Abs. 1 Ziff. 3 und 4 SchKG)
- Rechtsanwalt vertritt Willensvollstrecker im Strafverfahren, das von einer Erbin angestrengt wurde: Verletzung der Sorgfalts- und Gewissenhaftigkeitspflicht gemäss Art. 12 lit. a BGFA festgestellt (Art. 12 lit. a BGFA)
- Rechtsanwalt leitet Betreibung im Namen einer Stockwerkeigentümergemeinschaft ohne Vollmacht ein: Verwarnung als Disziplinarmassnahme wegen Verletzung der sorgfältigen Berufsausübung nach Art. 12 lit. a BGFA bestätigt (Art. 17 Abs. 1 lit. b BFGA)
- Anwalt und Mandant vereinbaren Erfolgsprämie ein Jahr nach Mandatsbeginn: pactum de palmario während laufendem Mandat verstösst gegen Art. 12 lit. e BGFA und ist nichtig (Art. 12 lit. e BGFA)
- Willensvollstrecker beantragt Entbindung vom Anwaltsgeheimnis zur Eintreibung offener Honorarforderung: Bundesgericht verlangt Nachweis der Unmöglichkeit eines Kostenvorschusses und klärt bundesrechtliche Kriterien (Art. 13 BGFA)
- Anwaltskanzlei plant beleuchtete Fassadenanschrift: Unzulässig wegen fehlender Zurückhaltung in Form und Grösse (Art. 12 lit. d BGFA)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.