Gesetzesartikel
Art. 117 StPO – Stellung
4 Entscheide, in denen Art. 117 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater eines abgetöteten Fötus klagt gegen Einstellung des Strafverfahrens wegen strafbaren Schwangerschaftsabbruchs: Keine Parteistellung als geschädigte Person oder Angehöriger (Art. 115 Abs. 1 StPO)
- Hausarzt verschreibt Cefuroxim ohne Kenntnis einer Penicillinallergie: Fahrlässige Tötung mangels Sorgfaltspflichtverletzung verneint (Art. 117 StGB)
- Vollständiger Ausschluss akkreditierter Gerichtsberichter von Berufungsverhandlung und Urteilseröffnung verstösst gegen Justizöffentlichkeit und Medienfreiheit (Art. 30 Abs. 3 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 70 StPO)
- Privatkläger ohne Legitimation gegen Haftentlassung: Informationspflicht bei Zivilansprüchen verletzt (Art. 382 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.