Gesetzesartikel
Art. 116 StPO – Begriffe
4 Entscheide, in denen Art. 116 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater eines abgetöteten Fötus klagt gegen Einstellung des Strafverfahrens wegen strafbaren Schwangerschaftsabbruchs: Keine Parteistellung als geschädigte Person oder Angehöriger (Art. 115 Abs. 1 StPO)
- Hausarzt verschreibt Cefuroxim ohne Kenntnis einer Penicillinallergie: Fahrlässige Tötung mangels Sorgfaltspflichtverletzung verneint (Art. 117 StGB)
- Privatklägerin erhält unentgeltliche Verbeiständung im Strafverfahren, muss aber Kosten des Berufungsverfahrens bei verbesserten wirtschaftlichen Verhältnissen zurückzahlen (Art. 30 Abs. 3 OHG)
- Stalking als mehrfache versuchte Nötigung: Konfrontationsrecht durch Audioübertragung gewahrt, Schuldspruch bestätigt (Art. 181 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.