Gesetzesartikel
Art. 115 DBG – Beweisabnahme
4 Entscheide, in denen Art. 115 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gründer erhält Put-Optionsprämien für Verlängerung der Veräusserungssperrfrist: Zahlungen sind steuerbares Einkommen aus Nichtausübung eines Rechts (Art. 23 lit. d DBG)
- Gesellschaft stellt Verwaltungsratsdelegierten unentgeltlich Wohnung zur Verfügung: Aufrechnung eines kalkulatorischen Mietzinses und Qualifizierung als verdeckte Gewinnausschüttung rechtmässig (Art. 58 Abs. 1 DBG)
- Generalunternehmung verrechnet Provisionen für Hypothekarvermittlung über Alleinaktionär: Aufrechnung unwirksam, da Geschäft nicht 'der Natur nach' der Gesellschaft zusteht (Art. 321a OR, Art. 464 OR, Art. 717 OR)
- Steuerpflichtiger beantragt Sistierung des Nachsteuerverfahrens wegen parallelem Steuerstrafverfahren: Keine Vorwirkung des Nemo-tenetur-Grundsatzes, Beschwerde abgewiesen (Art. 151 Abs. 1 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.