Gesetzesartikel
Art. 110 DBG – Geheimhaltungspflicht
4 Entscheide, in denen Art. 110 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerbehörde versendet Veranlagungsvorschlag per E-Mail an Treuhandfirma ohne Vollmacht: Unterbrechung der Verjährung unwirksam, Besteuerung für 2009 verjährt (Art. 120 Abs. 3 lit. a DBG)
- Eidgenössische Steuerverwaltung beantragt Entsiegelung von Steuerunterlagen der A. AG: Kein hinreichender Tatverdacht und fehlender Deliktskonnex führen zur Abweisung (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Gesellschaft stellt Verwaltungsratsdelegierten unentgeltlich Wohnung zur Verfügung: Aufrechnung eines kalkulatorischen Mietzinses und Qualifizierung als verdeckte Gewinnausschüttung rechtmässig (Art. 58 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtiger beansprucht steuerfreie Behandlung von Dividenden aus deutschem steuerlichem Einlagekonto: Kein Nachweis für Kapitalrückzahlung nach schweizerischem Recht, Besteuerung als Einkommen aus beweglichem Vermögen (§ 29 Abs. 1 lit. c StG/AG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.