Gesetzesartikel
Art. 11 OR – Erfordernis und Bedeutung im Allgemeinen
4 Entscheide, in denen Art. 11 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aktionär erhält Darlehen von seiner eigenen AG: Teilweise Simulation festgestellt, nur der Zuwachs von 2021 ist als geldwerte Leistung steuerbar (Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG)
- Mieter kündigt wegen fehlendem Datum auf Kündigungsschreiben an: Kündigung bleibt wirksam, da Datierung nicht zwingend vorgeschrieben ist (Art. 266l OR)
- Versicherte erhält Invaliditätsgrad-Erhöhung von 50 % auf 100 %: Zuständigkeit für Leistungserhöhung wechselt mit Wechsel der Vorsorgeeinrichtung (Art. 53e Abs. 4 BVG)
- Marketingassistentin kündigt und wechselt zu Konkurrentin: Konkurrenzverbot wegen unklarer Kundenkreis-Einsicht und fehlender Geheimniskenntnis nicht durchsetzbar (Art. 340 Abs. 2 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.