Gesetzesartikel
Art. 11 NISV – Meldepflicht
4 Entscheide, in denen Art. 11 NISV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Swisscom will Korrekturfaktor für adaptive Mobilfunkantennen anwenden: Baubewilligungspflicht wegen kurzfristiger Leistungsspitzen bis zum Zehnfachen (Art. 22 Abs. 1 RPG)
- Spannungserhöhung einer Hochspannungsleitung von 220 kV auf 380 kV: lärmrechtliche Beurteilung als Neuanlage gemäss Art. 25 USG, NISV-Beurteilung als Altanlage, unklare OMEN-Qualifikation der Schweineställe (Art. 25 USG)
- Bahnfunk-GSM-R-Anlage in Tägerwilen Gottlieben: Teilplangenehmigung für Basisstation bestätigt, Standortdatenblatt angepasst, Fernwirkung geschützter Ortsbilder nicht beeinträchtigt (Art. 18 Abs. 1 EBG)
- Baubewilligung für Einfamilienhäuser in lärmintensivem Gebiet abgelehnt: Immissionsgrenzwerte müssen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden, Lüftungsfensterpraxis ist gesetzwidrig (Art. 22 USG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.