Gesetzesartikel
Art. 102m AsylG: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 102m AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Algerischer Staatsangehöriger mit Aufenthalt in Frankreich und Landesverweisung beantragt Asyl in der Schweiz: Flüchtlingseigenschaft verneint, Wegweisung zulässig, zumutbar und möglich (Art. 83 Abs. 1–4 AIG)
- Mutter mit Tochter aus Kongo (Kinshasa) beantragt Asyl wegen Homosexualität und Befreiungsgebeten: Glaubhaftmachung der Flüchtlingseigenschaft scheitert mangels konkreter innerer Erlebnisse und Details (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylgesuch ausschliesslich aus medizinischen Gründen: Nichteintreten gerechtfertigt, Wegweisung nach Georgien zulässig und zumutbar (Art. 31a Abs. 3 AsylG)
- Asylsuchende mit brasilianischer und libanesischer Staatsangehörigkeit: Vollzug der Wegweisung nach Brasilien als zulässig, zumutbar und möglich beurteilt (Art. 83 AIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.