Gesetzesartikel
Art. 101 OR – Haftung für Hilfspersonen
4 Entscheide, in denen Art. 101 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger verkauft landwirtschaftliche Grundstücke ohne Bewilligung nach bäuerlichem Bodenrecht: Anspruch auf steuerliches Privileg für Grundstückgewinnsteuer wird wegen Rechtsmissbrauchs verneint (Art. 2 Abs. 2 lit. c BGBB)
- Rechtsanwalt lässt Berufungsfrist um einen Tag verstreichen: Fristwiederherstellung abgelehnt, da Verschulden der Sekretärin dem Anwalt zuzurechnen ist (Art. 148 ZPO)
- Arbeitnehmerin stürzt nach Synkope im Büro: Keine Haftung der Arbeitgeberin für Verletzungen, da keine Verletzung der Fürsorgepflicht durch Hilfsperson (Art. 328 i.V.m. Art. 101 OR)
- Werkeigentümerin haftet für durchbrochenes Gerüstbrett trotz Übergabe an Bauherr: Mangel bei bestimmungsgemässer Nutzung nach Art. 58 OR
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.