Gesetzesartikel
Art. 10 URG – Verwendung des Werks
4 Entscheide, in denen Art. 10 URG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pharmaunternehmen verhindert Konkurrenz durch Klauseln in Softwareverträgen: Teilweise Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei Datenbanken für Medikamenteninformationen (Art. 7 Abs. 2 lit. e KG)
- Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Access Provider wegen Streaming-Portale: Keine Passivlegitimation mangels adäquat kausalem Beitrag und fehlender Urheberrechtsverletzung durch Nutzer (Art. 50 Abs. 1 OR)
- Hotels müssen für Radio- und Fernsehempfang in Gästezimmern Vergütung zahlen: Weitersendung ist keine freie Nutzung nach Art. 22 Abs. 2 URG (Art. 10 Abs. 2 lit. e URG)
- ETHZ-Dokumentenlieferdienst: Scannen und elektronische Zustellung von Zeitschriftenartikeln zulässig, da keine vollständige Vervielfältigung des Werkexemplars vorliegt (Art. 19 URG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.