Gesetzesartikel
Art. 1 SchlT: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 1 SchlT eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümerin klagt auf Unterlassung eines Neubaus wegen einer Grunddienstbarkeit 'Bauhöhenbeschränkung': Dienstbarkeit gilt nur für Bestandesbauten und erlischt bei Abriss, da funktional mit Näherbaurecht verknüpft (Art. 738 ZGB)
- Hersteller beantragt Nichtigkeitserklärung eines ergänzenden Schutzzertifikats für eine Wirkstoffkombination: Rechtsprechungsänderung zur Offenbarungstheorie bleibt ohne Rückwirkung auf vorher rechtskräftig erteiltes Zertifikat (Art. 140k Abs. 1 lit. a PatG)
- Rückwirkung des Scheinehe-Ungültigkeitsgrundes auf alte Ehe verneint: Nichtrückwirkung gemäss Übergangsrecht (Art. 105 Ziff. 4 ZGB i.V.m. Art. 1 SchlT)
- Automatische Verlängerung von Fitnessvertrag: Neues AGB-Recht gilt nicht für vor Inkrafttreten eingetretene Prolongation (Art. 8 UWG, Art. 1 SchlT ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.