Gesetzesartikel
Art. 1 JStG – Gegenstand und Verhältnis zum Strafgesetzbuch
4 Entscheide, in denen Art. 1 JStG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Übergangstäter nach Vollendung des 18. Altersjahres begeht qualifizierte einfache Körperverletzung: Nicht obligatorische Landesverweisung gemäss Art. 66abis StGB ist zulässig (Art. 66abis StGB)
- Jugendlicher beansprucht Entschädigung für Überhaft bei vorsorglicher geschlossener Unterbringung: Kein Anspruch, da Schutzmassnahme schuldunabhängig und erzieherisch motiviert ist (Art. 5 i.V.m. Art. 15 JStG)
- 15-jährige reist mit Bruder in IS-Gebiet: materielle und personelle Unterstützung des Islamischen Staates liegt vor, Schuldspruch nach Al-Qaïda/IS-Gesetz bestätigt (Art. 2 Abs. 1 ELI_eli_cc_2001_452)
- Beschwerdeführer macht Verjährung geltend: Jugendstrafrechtliche Verjährungsfrist wird durch erstinstanzliches Urteil gehemmt (Art. 36 Abs. 1 JStG i.V.m. Art. 97 Abs. 3 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.