Gesetzesartikel
Art. 1 BVG – Zweck
4 Entscheide, in denen Art. 1 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sozialarbeiter mit Nebentätigkeit als Familienbegleiter beim selben Arbeitgeber: Beitragspflicht für zusammengerechnete Löhne nach Art. 2 Abs. 1 BVG (Art. 2 Abs. 1 BVG)
- Grenzgänger mit vielfältigen somatischen und psychischen Beschwerden: Invalidenrente nicht zugesprochen, weil medizinische Abklärung unvollständig und interdisziplinäres Gutachten fehlt (Art. 43 ATSG)
- Versicherter beansprucht zusätzliche Austrittsleistung für Beiträge an Pensionskasse: Kein Anspruch, da Beiträge keine versicherten Leistungen sind und Überbrückungsrenten nicht kapitalgedeckt (Art. 17 Abs. 2 lit. c FZG)
- Sammelstiftung mit tausenden Anlagestrategien: Individuelle Vorabprüfung der Angemessenheit durch Experten zwingend (Art. 1e BVV 2)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.