Wiederaufnahme nach Nichtanhandnahme: DNA-Treffer auf Einbruchswerkzeug ist neues Beweismittel (Art. 323 Abs. 1 StPO)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 141 IV 194 · ATF 141 IV 194 · DTF 141 IV 194
- Datum
- 30.04.2015
- Geschäftsnummer
- 6B_398/2014
- Abteilung
- Strafrechtliche Abteilung
- Ausgang
- Gutgeheissen
Tragende Normen
Zusammenfassung
Die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern ficht einen Entscheid des Obergerichts an, mit dem die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen versuchten Einbruchdiebstahls verweigert wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen X.________ mangels konkreter Beweise eingestellt. Rund drei Wochen später teilte der kriminaltechnische Dienst mit, dass auf einem am Tatort sichergestellten Fugenkratzer eine DNA-Spur von X.________ gefunden worden sei. Das Obergericht sah darin kein neues Beweismittel, da die Möglichkeit eines Spurenfundes bereits aus den Akten hervorgegangen sei und die Staatsanwaltschaft dies hätte abklären müssen.
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gut und hebt den Beschluss des Obergerichts auf.
Entscheidend ist, dass die DNA-Spur auf dem Fugenkratzer als neues Beweismittel im Sinne von Art. 323 Abs. 1 StPO zu qualifizieren ist. Zum Zeitpunkt der Nichtanhandnahme am 6. Februar 2014 war der konkrete Fund der Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Zwar ergab sich aus den Anzeigerapporten, dass das Werkzeug zur Auswertung übergeben wurde, was eine theoretische Möglichkeit eines Spurenfundes begründete. Dies reichte jedoch nicht aus, um das Beweismittel als aus den Akten ersichtlich oder als bewusst nicht eingebracht zu betrachten.
Das Bundesgericht hält fest, dass an die Sorgfaltspflicht der Staatsanwaltschaft angesichts der Arbeitslast keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen. Ein Verstoss gegen Treu und Glauben läge nur vor, wenn die Behörde Kenntnis vom Beweismittel gehabt und es absichtlich vorenthalten hätte. Da keine Hinweise auf ein solches Vorgehen bestanden, sind die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme erfüllt. Es besteht zudem eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die DNA-Spur zu einer anderen Beurteilung führt.
Aufgrund der Gutheissung wird die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Gestützt auf Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG werden keine Gerichtskosten erhoben; dem Kanton Bern steht gemäss Art. 68 Abs. 3 BGG keine Parteientschädigung zu.
Regeste
Art. 323 Abs. 1 und Art. 310 Abs. 2 StPO; neue Tatsachen und Beweismittel; Verfahrenswiederaufnahme nach Einstellung und Nichtanhandnahme. Definition der Neuheit von Tatsachen und Beweismitteln im Sinne von Art. 323 Abs. 1 StPO. Aufgrund des Verweises in Art. 310 Abs. 2 StPO finden die Voraussetzungen für die Verfahrenswiederaufnahme des Art. 323 Abs. 1 StPO auch auf durch Nichtanhandnahme erledigte Strafverfahren Anwendung. An die Wiederaufnahme sind in diesem Fall jedoch geringere Voraussetzungen geknüpft als an die Wiederaufnahme nach einer Einstellung (E. 2.3). Regeste Art. 323 al. 1 et art. 310 al. 2 CPP; faits et moyens de preuves nouveaux; reprise de la procédure après une ordonnance de classement ou une ordonnance de non-entrée en matière. Définition des faits et des moyens de preuves nouveaux selon l'art. 323 al. 1 CPP. En raison du renvoi de l'art. 310 al. 2 CPP, les conditions pour la reprise de la procédure posées à l'art. 323 al. 1 CPP s'appliquent également à la procédure close par une ordonnance de non-entrée en matière. Dans ce dernier cas, les conditions de la reprise sont cependant moins sévères qu'en cas de reprise après une ordonnance de classement (consid. 2.3). Regesto Art. 323 cpv. 1 e art. 310 cpv. 2 CPP; nuovi fatti e mezzi di prova; riapertura di un procedimento dopo un decreto di abbandono o un decreto di non luogo a procedere. Definizione di nuovi fatti e mezzi di prova ai sensi dell'art. 323 cpv. 1 CPP. In virtù del rinvio contenuto all'art. 310 cpv. 2 CPP, le condizioni per la riapertura del procedimento di cui all'art. 323 cpv. 1 CPP si applicano anche ai procedimenti conclusi con un decreto di non luogo a procedere. In questo caso, però, le esigenze poste per la riapertura sono minori rispetto a quelle per la riapertura di un procedimento dopo un decreto di abbandono (consid. 2.3).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
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