Nachforderung nach Ersatzvornahme: Rechtskraft des Vorschussurteils steht ihr nicht entgegen, Klage wegen ungenügender Substanziierung abgewiesen (Art. 366 Abs. 2 OR)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 141 III 257 · ATF 141 III 257 · DTF 141 III 257
- Datum
- 25.06.2015
- Geschäftsnummer
- 4A_2/2015
- Abteilung
- I. Zivilrechtliche Abteilung
- Ausgang
- Abgewiesen
Tragende Normen
Zusammenfassung
Die Beschwerdeführer (Besteller) klagten gegen die Beschwerdegegnerin (Unternehmerin) auf Zahlung von Fr. 40'344.35 nebst Zins und Kosten sowie Aufhebung des Rechtsvorschlags. Sie machten geltend, die tatsächlichen Kosten der durchgeführten Ersatzvornahme zur Beseitigung von Mängeln an einem Mehrfamilienhaus hätten den zuvor gerichtlich zugesprochenen Kostenvorschuss überschritten. Das Handelsgericht wies die Klage ab. Streitig war vor Bundesgericht, ob das frühere Kostenvorschussurteil eine Nachforderung ausschloss und ob die Beschwerdeführer ihre Forderung hinreichend substanziiert hatten.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, soweit darauf einzutreten ist.
Zunächst korrigiert das Gericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz bezüglich der Rechtskraftwirkung des sogenannten Kostenvorschussurteils. Entgegen der Annahme des Handelsgerichts schliesst die Rechtskraft eines Urteils über einen Kostenvorschuss für die Ersatzvornahme (Art. 366 Abs. 2 OR) eine spätere Nachforderung der tatsächlich angefallenen Kosten nicht grundsätzlich aus. Der Anspruch auf Ersatzvornahme ist eine Modifikation des Erfüllungsanspruchs; der Kostenvorschuss ist eine Akonto-Zahlung unter Vorbehalt der definitiven Liquidierung. Die Rechtskraft erstreckt sich nur auf den Bestand des Anspruchs und die Art der Sanierungsmethode, nicht aber auf die Höhe der noch nicht aufgelaufenen tatsächlichen Kosten. Dass im Vorschussurteil nur eine Rückzahlungspflicht für nicht beanspruchte Beträge festgelegt wurde, begründet keine Bindungswirkung gegen eine Nachforderung.
Trotz dieser Korrektur bleibt die Klage erfolglos, weil die Beschwerdeführer ihre Forderung ungenügend substanziierten. Die Vorinstanz hatte beanstandet, dass die Beschwerdeführer Pauschalbeträge für Bauleitungskosten (Fr. 50'282.90) und Reinigungskosten (Fr. 8'216.05) geltend gemacht hatten, ohne diese – wie im ursprünglichen Gutachten – den einzelnen fünf Sanierungspositionen zuzuordnen. Das Bundesgericht hält fest, dass eine exakte Zuordnung zu einzelnen Positionen zwar realitätsfremd sein kann (da Baureinigung und Koordination oft pauschal erfolgen), entscheidend für die Substanziierung jedoch ist, ob die Beschwerdeführer substanziiert erklären, weshalb der tatsächliche Aufwand höher ist als die im Gutachten geschätzten Kosten. Im kantonalen Verfahren fehlten solche spezifischen Behauptungen. Die Beschwerdeführer rügten dies vor Bundesgericht nur mit einem pauschalen Verweis auf die Klageschrift und die beigelegten Rechnungen, was den Anforderungen an eine rechtsgenügliche Sachverhaltsrüge (Art. 105 Abs. 2 BGG i.V.m. Art. 97 Abs. 1 BGG) nicht genügt. Daher konnte auf die entsprechenden Anträge nicht eingetreten werden.
Die Gerichtskosten von Fr. 2'000.-- und eine Parteientschädigung von Fr. 2'500.-- wurden den Beschwerdeführern solidarisch auferlegt.
Regeste
Umfang der Rechtskraft des Entscheides über die Pflicht zur Leistung eines Kostenvorschusses für die Mängelbeseitigung im Rahmen eines Werkvertrages. Umfang der Rechtskraftwirkung des Vorschussprozesses. Das Kostenvorschussurteil schliesst im Abrechnungsprozess weder die Rückforderung eines zu hohen Kostenvorschusses noch die Nachforderung der noch nicht gedeckten Kosten aus (E. 3). Regeste Etendue de l'autorité de la chose jugée de la décision sur le devoir de fournir une avance de frais pour l'élimination des défauts dans le cadre d'un contrat d'entreprise. Etendue de l'autorité de la chose jugée du procès portant sur l'avance. Le jugement d'avance des frais n'exclut, dans le procès sur le décompte, ni la restitution d'une avance des coûts trop élevée ni le recouvrement des frais non encore couverts (consid. 3). Regesto Estensione dell'autorità di cosa giudicata della decisione sul dovere di fornire un anticipo dei costi per l'eliminazione dei difetti nel quadro di un contratto d'appalto. Estensione dell'autorità di cosa giudicata della procedura concernente l'anticipo. Il giudizio sull'anticipo dei costi non esclude, nella procedura concernente il conteggio, né la restituzione di un anticipo troppo elevato né il recupero dei costi non ancora coperti (consid. 3).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
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