Gesetzesartikel
Art. 97 AHVG: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 97 AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Rückerstattung unrechtmässiger Ergänzungsleistungen: Einsprache und Beschwerde geniessen von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung (Art. 97 AHVG)
- Entzug aufschiebende Wirkung bei Revisionsverfahren dauert während Abklärungsverfahren fort (Art. 97 Abs. 2 AHVG, Art. 88bis IVV)
- Verspäteter Einspruch gegen AHV-Schadenersatzverfügung: Feststellungsklage neben Betreibung möglich (Art. 52 AHVG, Art. 81 AHVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.