Gesetzesartikel
Art. 963 ZGB – Bei Eintragungen
3 Entscheide, in denen Art. 963 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kaufsrecht mit schenkungsweisem Charakter vorgemerkt: Rechtsschutz in klaren Fällen abgelehnt, weil Unklarheit über Durchschlagwirkung des Widerrufs auf den anvisierten Kaufvertrag (Art. 257 ZPO)
- Vorbezug aus zweiter Säule vor Grundbucheintrag: Keine Sorgfaltspflichtverletzung der Pensionskasse bei Auszahlung gegen Kaufvertrag (Art. 30e Abs. 2 BVG)
- Dienstbarkeitsklage gegen Verkäufer trotz Tagebucheintrag: Passivlegitimation beim Käufer liegt vor (Art. 972 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.