Gesetzesartikel
Art. 9 KG – Meldung von Zusammenschlussvorhaben
3 Entscheide, in denen Art. 9 KG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kartellverbot gegen Baustoffunternehmen im Kanton Bern wegen Kiesbezugspflicht bei Deponierung, Vorzugskonditionen für Aktionäre und Konkurrenzverbot im KAGA-Gebiet (Art. 7 Abs. 2 Bst. b, f und Art. 5 Abs. 3 Bst. c KG)
- WEKO verfügt Unterlassungsanordnung gegen Bauunternehmen nach Kartellverstössen: Präventive Massnahme trotz direkter Sanktionierung zulässig und verhältnismässig (Art. 30 Abs. 1 KG)
- SIX-Gruppe verweigert Konkurrenten Zugang zu DCC-Schnittstellen und koppelt Akzeptanzdienstleistung mit Terminalverkauf: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 Abs. 2 lit. a und f KG festgestellt
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.