Gesetzesartikel
Art. 9 EMRK – Gedanken‑, Gewissens‑ und Religionsfreiheit
3 Entscheide, in denen Art. 9 EMRK eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylbewerber mit religiöser Eheschliessung in Eritrea verlangen Korrektur ihres Zivilstands im ZEMIS: Datenberichtigung wegen unrichtiger Erfassung als ledig (religiös getraut) statt verheiratet (Art. 5 Abs. 2 i.V.m. Art. 25 Abs. 3 Bst. a DSG)
- Zeuge Jehovas wird vor geplanter Wirbelsäulenoperation in Privatklinik wegen Weigerung, Bluttransfusion zuzustimmen, nicht operiert: Keine Rassendiskriminierung, keine strafrechtliche Verfolgungspflicht (Art. 261bis Abs. 5 StGB)
- Römisch-katholische Diözese Chur und Generalvikar Grichting klagen gegen Subvention der katholischen Landeskirche Graubünden an Beratungsstelle adebar: Keine Verletzung der Glaubensfreiheit bei negativer Zweckbindung (Art. 15 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.