Gesetzesartikel
Art. 9 DesG – Wirkungen des Designrechts
3 Entscheide, in denen Art. 9 DesG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schmuckanhänger Herz mit gekreuzten Bändern verletzt hinterlegtes Modell: Schutzrechtsverletzung bejaht, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 2 Abs. 1 DesG)
- Designverletzung durch Uhrenmodelle verneint: Zifferblatt und Armband prägen unterschiedlichen Gesamteindruck (Art. 9 DesG, Art. 24 MMG)
- Designverletzung bei Knoblauchpresse: Unterschiedlicher Gesamteindruck wegen oberem Hebelarm, Unterlassungsklage abgewiesen (Art. 8 DesG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.