Gesetzesartikel
Art. 9 ANAG – Zuständigkeit für die Grenzkontrollen an den Schengen-Aussengrenzen der Schweiz
3 Entscheide, in denen Art. 9 ANAG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Niederlassungsbewilligung nach Nichtigkeitserklärung der Einbürgerung: Wiederaufleben des Status, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 17 Abs. 2 ANAG)
- Türkischer anerkannter Flüchtling mit Niederlassungsbewilligung: Kantonswechsel wegen Arbeitsscheu zu Unrecht verweigert (Art. 10 ANAG, Art. 65 AsylG)
- Ausländische Mutter erhält keine Aufenthaltsbewilligung trotz Niederlassungsrecht des Kindes: Verweigerung verhältnismässig (Art. 8 EMRK)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.