Gesetzesartikel
Art. 88 IVV – Verfahren
3 Entscheide, in denen Art. 88 IVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Serbischer Versicherter nach schwerem Verbrennungsunfall 2006: Anspruch auf befristete ganze Invalidenrente vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009, danach keine Invalidität mehr (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Deutscher Grenzgänger mit Herzinfarkt vom 29. April 2016 erhält rückwirkend ab 1. Juli 2016 statt ab 1. Oktober 2016 eine befristete ganze Invalidenrente (Art. 28a Abs. 1 IVG)
- Invalidenrente wird aufgehoben, weil sich der Gesundheitszustand nach Schädelhirntrauma deutlich verbessert hat und nur noch ein Invaliditätsgrad von 17 % festgestellt wird (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.